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BSG Urteil v. - B 7 AL 16/09 R

Gesetze: § 335 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 335 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 335 Abs 5 SGB 3, § 190 SGB 3, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10

Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab - Gesetzeslücke - gesetzesimmanente Rechtsfortbildung

Tatbestand

Im Streit ist (noch) der Ersatz geleisteter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 4771,50 Euro, die die Beklagte in der Zeit vom 10.10.1997 bis 31.12.2004 wegen der Zahlung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für verschiedene Zeiträume erbracht hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:180510UB7AL1609R0

Fundstelle(n):
MAAAD-45708

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