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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 292/09 E

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO § 41 Abs. 2, BGB § 1360 Satz 1, BGB § 1360a Abs. 2

Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen

Leitsatz

  1. An der für die steuerliche Anerkennung erforderlichen tatsächlichen Durchführung eines Mietvertrages über Praxisräume zwischen Ehegatten fehlt es, wenn der Ehemann der Ehefrau die Miete nach dem Eingang alsbald wieder zurückzahlt, ohne dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet zu sein.

  2. Ein diese Rückzahlung rechtfertigender Anspruch auf Barunterhalt ergibt sich aus §§ 1360 Satz 1, 1360a Abs. 2 BGB nicht.

  3. Verluste einer selbständigen psychologischen Psychotherapeutin während des fünfjährigen Anlaufzeitraums lassen für sich genommen noch nicht auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht schließen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAD-45755

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