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BFH Beschluss v. - VI B 151/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Divergenz; unrichtige Anwendung eines in der Rechtsprechung des BFH formulierten Rechtssatzes auf den Einzelfall keine Abweichung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1453 Nr. 8
OAAAD-45768

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