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BFH Beschluss v. - VII B 150/09

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Ausfuhrerstattung: Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufzeichnungen einer Kontroll- und Überwachungsgesellschaft über Fehlmengen; Vernehmung des Ausstellers dieser Bescheinigung als Zeuge

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1503 Nr. 8
ZAAAD-45773

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