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BFH Beschluss v. - VII B 233/09

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 65, FGO § 96 Abs. 2, ZPO § 227 Abs. 1

Bestimmung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Anfechtungsklage; Glaubhaftmachung von Gründen zur Verlegung der mündlichen Verhandlung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1464 Nr. 8
TAAAD-45775

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