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BFH Beschluss v. - VIII B 221/09

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 227

Übersehen einer nicht verschiebbaren Fortbildungsveranstaltung als erheblicher Grund für die Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins; zeitliche Zumutbarkeit der Glaubhaftmachung

Fundstelle(n):
DAAAD-45776

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