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BAG Beschluss v. - 1 ABR 78/08

Gesetze: Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 118 Abs 1 BetrVG, § 98 Abs 1 BetrVG, § 98 Abs 3 BetrVG, § 98 Abs 4 BetrVG

Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren

Leitsatz

1. Die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst auch den Anzeigenteil einer Tageszeitung.

2. Anzeigenredakteure sind Tendenzträger, wenn sie entweder durch eigene Veröffentlichungen oder die Auswahl und das Redigieren von Beiträgen und Texten Dritter auf die Tendenzverwirklichung eines Verlagsunternehmens unmittelbar inhaltlich Einfluss nehmen.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1916 Nr. 32
BB 2010 S. 2766 Nr. 45
DB 2010 S. 24 Nr. 17
NJW 2010 S. 2906 Nr. 39
DAAAD-45951

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