(Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels - Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 - kein Schutz der Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern durch Art 12 Abs 1 GG - Höhe des Zinsanspruches)
Leitsatz
Der Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen, aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels hat bei der Abgabe dieses Mittels durch Apotheker an Versicherte auf Kassenrezept den Arzneimittelherstellerrabatt zu gewähren, obgleich der Direktvertrieb an Ärzte und Krankenhäuser nicht der Rabattierungspflicht unterliegt (Anschluss an = SozR 4-2500 § 130a Nr 4).