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BSG Urteil v. - B 7 AL 43/08 R

Gesetze: § 33 S 1 SGG, § 105 SGG, § 155 Abs 3 SGG, § 155 Abs 4 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, Art 101 Abs 1 S 2 GG

sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Einzelrichter - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - besondere rechtliche Schwierigkeit der Sache

Tatbestand

Im Streit ist die Minderung des an den Kläger in der Zeit ab 1.12.2005 für die Dauer von 65 Tagen gezahlten Arbeitslosengelds (Alg) um 16,17 Euro täglich wegen einer verspäteten Meldung als arbeitsuchend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:180510UB7AL4308R0

Fundstelle(n):
AAAAD-46039

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