Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t
Leitsatz
Die durch das 3. KraftStÄndG vom mit Rückwirkung auf den geschaffenen Neureglungen für die Wohnmobilbesteuerung verstoßen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben. Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t konnten über den hinaus mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als LKW in keinem Falle rechnen. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser Rechtslage lag nicht vor. Vergleichbar .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1662 Nr. 9 XAAAD-46066