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FG München  v. - 1 K 949/06 EFG 2010 S. 2081 Nr. 24

Gesetze: EStG § 14 S. 1

Betriebsaufgabe bei Rückerwerb der Landwirtschaft

Leitsatz

Wird eine landwirtschaftliche Betriebsveräußerung rückgängig gemacht, und betreibt der Rückerwerber danach keine eigene Landwirtschaft mehr, sondern verpachtet den landwirtschaftlichen Grund, so liegt keine Zwangs-Betriebsaufgabe vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2081 Nr. 24
WAAAD-46211

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