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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 59/09

Gesetze: ZK Art. 4 Nr. 10 ZK Art. 4 Nr. 11 ZK Art. 235 ff. AO § 227BHO § 59 Abs. 1 Nr. 3

Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

Das Gemeinschaftsrecht enthält keine Rechtsgrundlage, nach der zurückgeforderte Ausfuhrerstattungen aus Billigkeitsgründen erlassen werden können; ein Billigkeitserlass gestützt auf nationale Vorschriften ist durch das Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
XAAAD-46241

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