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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 398/07

Gesetze: Zollkodex Art. 4 Nr. 18 Zollkodex Art. 220 Zollkodex Art. 236 Zollkodex Art. 239

Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

  1. Ein Antrag auf Erlass nach Art. 239 ZK kann auch konkludent gestellt werden. In einem Einspruch gegen eine Zahlungsaufforderung kann ein (konkludenter) Erlassantrag zu sehen sein.

  2. Der Fahrer eines LKW ist nicht für die korrekte und vollständige zollrechtliche Behandlung der geladenen Waren verantwortlich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAD-46246

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