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BGH Beschluss v. - IX ZB 11/07

Gesetze: § 64 Abs 1 InsO, § 8 Abs 1 InsVV, § 8 Abs 2 InsVV, § 6 KonkVwVergV

Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der Rechtskraftwirkung der Vergütungsfestsetzung und Zulässigkeit eines Zweitverfahrens

Leitsatz

1. Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren entfaltet materielle Rechtskraft für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang; die Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich der hierbei bejahten oder verneinten Zu- oder Abschläge nehmen als Vorfragen an der Rechtskraft nicht teil .

2. Ein Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können .

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1430 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2010 S. 2360
WM 2010 S. 1418 Nr. 30
ZIP 2010 S. 1403 Nr. 29
ZIP 2010 S. 1617 Nr. 33
RAAAD-46269

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