Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der Rechtskraftwirkung der Vergütungsfestsetzung und Zulässigkeit eines Zweitverfahrens
Leitsatz
1. Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren entfaltet materielle Rechtskraft für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang; die Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich der hierbei bejahten oder verneinten Zu- oder Abschläge nehmen als Vorfragen an der Rechtskraft nicht teil .
2. Ein Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können .
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Fundstelle(n): NJW-RR 2010 S. 1430 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2010 S. 2360 WM 2010 S. 1418 Nr. 30 ZIP 2010 S. 1403 Nr. 29 ZIP 2010 S. 1617 Nr. 33 RAAAD-46269