Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel
Leitsatz
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2010 S. 2877 Nr. 39 NJW 2010 S. 6 Nr. 25 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2010 S. 1961 ZAAAD-46288