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BGH Urteil v. - VIII ZR 294/09

Gesetze: § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 BGB, § 545 ZPO

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

Leitsatz

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 2877 Nr. 39
NJW 2010 S. 6 Nr. 25
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2010 S. 1961
ZAAAD-46288

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