Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der Tilgung einer gegen einen insolvenzreifen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners und Beweislast für werthaltige Außenstände des Dritten
Leitsatz
1. Begleicht der Schuldner die gegen einen insolvenzreifen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, stehen werthaltige Außenstände des Dritten der Unentgeltlichkeit der Zuwendung nur entgegen, wenn der Anfechtungsgegner auf diese trotz der materiellen Insolvenz des Dritten insolvenzbeständig hätte zugreifen können .
2. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anfechtungsgegner (Ergänzung zu , ZInsO 2010, 36, 37 f) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2223 Nr. 11 DB 2010 S. 1584 Nr. 29 WM 2010 S. 1421 Nr. 30 ZIP 2010 S. 1402 Nr. 29 PAAAD-46303