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BGH Urteil v. - IX ZR 125/09

Gesetze: § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 130 Abs 1 Nr 2 InsO

Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Aufrechnung bei Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit durch eine anfechtbare Rechtshandlung

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 16. Februar 2004 über das Vermögen der M., Gesellschaft für GmbH (nachfolgend Schuldnerin) am 1. Mai 2004 eröffneten Insolvenzverfahren.

Fundstelle(n):
XAAAD-46322

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