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BFH Beschluss v. - VII B 194/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, AO § 34 Abs. 1, AO § 35, AO § 69

Frage, ob einem gesetzlichen Vertreter der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung zur Begründung eines Haftungsanspruchs gemacht werden kann, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1610 Nr. 9
WAAAD-46357

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