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BFH  - VI R 28/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Inwieweit sind Unterhaltsleistungen an die Mutter des Klägers, die im Streitjahr 2006 in St. Petersburg in der Russischen Förderation lebte, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar - Maßgeblichkeit der Ländergruppeneinteilung gemäß dem BStBl I 2003, 637 i.d.F. des BStBl I 2005, 369?

Ländergruppeneinteilung; Unterhalt

Fundstelle(n):
HAAAD-46469

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