Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - dynamische Bezugnahme auf Versorgungsrichtlinien
Leitsatz
1. Werden Satzung und Richtlinien einer Unterstützungskasse - ausdrücklich oder stillschweigend - in Bezug genommen, müssen die Arbeitnehmer schon aufgrund des Ausschlusses des Rechtsanspruchs stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen.
2. Bei der dynamischen Bezugnahme auf die Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse handelt es sich nicht um eine überraschende Klausel iSd. § 305c Abs. 1 BGB.
3. Die dynamische Bezugnahme auf die Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse ist auch nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2010 S. 1833 Nr. 33 StBW 2010 S. 187 Nr. 4 VAAAD-47270