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BAG Urteil v. - 2 AZR 268/08

Gesetze: § 17 KSchG, § 18 Abs 4 KSchG

Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

Leitsatz

Eine "erneute Anzeige" im Sinne von § 18 Abs. 4 KSchG ist nicht erforderlich, wenn Kündigungen nach einer ersten Anzeige vor Ablauf der Freifrist ausgesprochen werden, die Arbeitsverhältnisse wegen langer Kündigungsfristen aber erst nach Ablauf der Freifrist enden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 3051 Nr. 41
ZIP 2010 S. 1461 Nr. 30
FAAAD-47271

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