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BAG Urteil v. - 2 AZR 959/08

Tatbestand

Die Klägerin macht die Unwirksamkeit einer ordentlichen, von der Beklagten zu 1. auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung geltend. Dabei streiten die Parteien vor allem über die Frage, ob bei Kündigung eine hinreichend sichere Prognose für die von der Beklagten zu 1. behauptete Betriebsstilllegung bestand, sowie über die Auslegung von § 18 Abs. 4 KSchG. Außerdem macht die Klägerin hilfsweise einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen die Beklagte zu 2. geltend.

Fundstelle(n):
DAAAD-47276

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