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BAG Beschluss v. - 1 ABR 82/08

Gesetze: § 50 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 75 Abs 1 BetrVG

Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Leitsatz

Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten steht den örtlichen Betriebsräten zu.Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Betriebsparteien, begründet aber keinen Zwang zu einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung von Entlohnungsgrundsätzen für AT-Angestellte durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1852 Nr. 31
DB 2010 S. 1765 Nr. 32
HAAAD-47279

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