Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes
Leitsatz
§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder (juris: TVÜ-L) benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG verankerten Grundpflicht zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst nachgekommen sind, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Töchtern sowie von Söhnen, die nicht wehrtauglich waren oder im Oktober 2006 tatsächlich nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen worden sind, gleichheitswidrig.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1147 Nr. 19 DB 2010 S. 26 Nr. 17 IAAAD-47283