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BAG Urteil v. - 6 AZR 966/08

Gesetze: § 5 Abs 2 S 1 TVÜ-L, Art 6 GG, § 5 Abs 2 S 1 TVÜ-L, Art 9 Abs 3 GG

Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

Leitsatz

§ 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder (juris: TVÜ-L) benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG verankerten Grundpflicht zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst nachgekommen sind, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Töchtern sowie von Söhnen, die nicht wehrtauglich waren oder im Oktober 2006 tatsächlich nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen worden sind, gleichheitswidrig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1147 Nr. 19
DB 2010 S. 26 Nr. 17
IAAAD-47283

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