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BAG Urteil v. - 3 AZR 373/08

Gesetze: § 66 Abs 1 ArbGG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 310 Abs 3 Nr 3 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB

Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

Leitsatz

1. Eine Berufung ist auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sich die Person, für die der Prozessbevollmächtigte handelt, und ihre Parteirolle vom Berufungsgericht ohne Weiteres aus der Berufungsschrift und einem elektronischen Geschäftsstellenprogramm ermitteln lassen.

2. Bei der Auslegung vom Arbeitgeber einseitig, aber nicht für eine Vielzahl von Fällen gestellter Vertragsbedingungen, sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände heranzuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1852 Nr. 31
NJW 2011 S. 101 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2010 S. 3519
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2011 S. 40
QAAAD-47289

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