Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Leitsatz
1. Eine Berufung ist auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sich die Person, für die der Prozessbevollmächtigte handelt, und ihre Parteirolle vom Berufungsgericht ohne Weiteres aus der Berufungsschrift und einem elektronischen Geschäftsstellenprogramm ermitteln lassen.
2. Bei der Auslegung vom Arbeitgeber einseitig, aber nicht für eine Vielzahl von Fällen gestellter Vertragsbedingungen, sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände heranzuziehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1852 Nr. 31 NJW 2011 S. 101 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2010 S. 3519 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2011 S. 40 QAAAD-47289