Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT
Leitsatz
Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, wonach "für das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) in der jeweils gültigen Fassung" gelten, erfasst regelmäßig zunächst nicht die dem BAT nachfolgenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst.Eine durch den Wegfall der Dynamik entstehende Regelungslücke kann aber im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahin geschlossen werden, dass die an die Stelle des BAT getretenen Tarifregelungen in Bezug genommen sind.Das ist von den verschiedenen Nachfolgeregelungen im Zweifel diejenige, die typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1403 Nr. 23 BB 2010 S. 1916 Nr. 32 DB 2010 S. 16 Nr. 21 DB 2010 S. 1888 Nr. 34 NJW 2010 S. 10 Nr. 22 ZIP 2010 S. 44 Nr. 22 NAAAD-47290