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BGH Urteil v. - I ZR 206/07

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 11 MarkenG, § 17 MarkenG, § 27 Abs 1 MarkenG

Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSC

Leitsatz

DiSC

1. Die Übertragung der ausländischen Schutzanteile von IR-Marken richtet sich nach dem jeweiligen Auslandsrecht .

2. Der Schutz der Marke des Geschäftsherrn nach § 11 MarkenG erstreckt sich auch auf i.S. des § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken .

3. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der ausländischen Marke des Geschäftsherrn und der Agentenmarke ist eine hypothetische Kollisionsprüfung maßgeblich, bei der die Marke des Geschäftsherrn wie eine im Inland eingetragene Marke der Agentenmarke gegenüberzustellen ist .

4. Bei der hypothetischen Kollisionsprüfung ist allein auf das Verkehrsverständnis im Inland abzustellen .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RIW 2011 S. 63 Nr. 1
HAAAD-47292

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