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BGH Beschluss v. - I ZB 19/08

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Markenrecht: Schutz eines dem Gleichnamigenrecht unterliegenden Kennzeichens im Verhältnis zu Dritten - Malteserkreuz II

Leitsatz

Malteserkreuz II

Die aus den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung von Kennzeicheninhabern zur wechselseitigen Duldung der Zeichen bewirkt keine Verringerung des Schutzes der Kennzeichen im Verhältnis zu Dritten .

Fundstelle(n):
LAAAD-47295

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