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BGH Urteil v. - VI ZR 83/09

Gesetze: § 675 BGB, § 1 Abs 1 S 1 AuslInvestmG vom , § 2 AuslInvestmG vom , § 7 Abs 1 AuslInvestmG vom , § 8 Abs 1 AuslInvestmG vom , § 823 Abs 2 BGB

Haftung einer türkischen Kapitalanlagegesellschaft nach dem Auslandsinvestmentgesetz

Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagte, eine Aktiengesellschaft nach türkischem Recht, Schadensersatzansprüche aus dem Erwerb von Anteilen der Beklagten geltend.

Fundstelle(n):
EAAAD-47309

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