Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - gewöhnlicher Aufenthalt - befristete aufenthaltsrechtliche Duldung - Aufenthaltsdauer in Deutschland: länger als sechs Monate
Leitsatz
Ein aufenthaltsrechtlich nur geduldeter Ausländer, dessen GdB wenigstens 50 beträgt, hat Anspruch auf Feststellung seiner Schwerbehinderung, wenn sein Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.