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BSG Urteil v. - B 9 SB 2/09 R

Gesetze: § 2 Abs 1 SGB 9, § 2 Abs 2 SGB 9, § 69 Abs 1 SGB 9, § 69 Abs 5 S 1 SGB 9, § 73 SGB 9, § 30 Abs 1 SGB 1, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 37 S 1 SGB 1, § 60a Abs 1 AufenthG 2004, Art 1 Abs 1 UNBehRÜbk

Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - gewöhnlicher Aufenthalt - befristete aufenthaltsrechtliche Duldung - Aufenthaltsdauer in Deutschland: länger als sechs Monate

Leitsatz

Ein aufenthaltsrechtlich nur geduldeter Ausländer, dessen GdB wenigstens 50 beträgt, hat Anspruch auf Feststellung seiner Schwerbehinderung, wenn sein Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:290410UB9SB209R0

Fundstelle(n):
XAAAD-47333

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