Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Berechnung der 3-Tages-Frist
Leitsatz
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Abgrenzung zu = BFHE 203, 26).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:060510UB14AS1209R0
Fundstelle(n): HFR 2011 S. 817 Nr. 7 NJW 2011 S. 1099 Nr. 15 BAAAD-47336