Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verwertung von Informationen aus einem einen Mitbeschuldigten betreffenden Rechtshilfeersuchen gegenüber der Schweiz - hier: Nichtaufrechterhaltung des Vorbehalts der Spezialität durch Schweizer Behörden