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BVerwG Beschluss v. - 6 P 10/09

Gesetze: § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG

Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung

Leitsatz

1. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Ausschreibung von Dienstposten folgt nicht bereits aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG.

2. Eine - stillschweigende - positive Entscheidung, von der Ausschreibung abzusehen, ist auch dann gegeben, wenn der Dienststellenleiter von einer sonst befolgten Praxis der Ausschreibung abweicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-47355

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