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BVerwG Beschluss v. - 4 B 54/09

Gesetze: § 64 BNatSchG, § 34 Abs 3 BNatSchG 2009, Art 4 EWGRL 409/79, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92, Art 7 EWGRL 43/92, Art 16 EWGRL 43/92, § 6 LuftVG

Zumutbare Alternativlösung für Verkehrslandeplatzausbau; Regimewechsel bzgl. besonderer Schutzgebiete

Leitsatz

1. Der Ausbau und die zivile Mitbenutzung eines zur Zeit militärisch genutzten Flugplatzes kann nur dann eine zumutbare Alternativlösung für den Ausbau eines zivilen Verkehrslandeplatzes darstellen, wenn die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele auch dort realistischerweise innerhalb eines absehbaren Zeitraums verwirklicht werden können.

2. Wenn die Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts erfolgt ist, steht der Umstand, dass das Bundesland an anderer Stelle ein weiteres Vogelschutzgebiet hätte ausweisen müssen, dem Regimewechsel (Art. 7 FFH-RL) nicht entgegen.

Fundstelle(n):
CAAAD-47366

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