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BFH Urteil v. - II R 35/09

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 5, AO § 227

Wegfall der Vergünstigung nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Aufgabe des Betriebs kein sachlicher Grund für einen Erlass

Leitsatz

Erbschaftsteuer ist nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der nach § 13a Abs. 5 ErbStG begünstigte Betrieb wegen Insolvenz aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Erbe durch die Unternehmensinsolvenz in erheblichem Umfang Privatvermögen verloren hat, da es auf die individuellen Umstände der Betriebsaufgabe nicht ankommt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1601 Nr. 9
DStZ 2010 S. 622 Nr. 17
CAAAD-47460

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