Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV A 3 -S 0338/07/10010 BStBl 2010 I S. 634

Vorläufige Feststellung (§ 165 Abs. 1 AO) hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Bezug: (BStBl 2009 I S. 510)

Bezug: (BStBl 2010 I S. 74)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum (BStBl 2009 I S. 510), die zuletzt durch (BStBl 2010 I S. 74) neu gefasst worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:

„Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen:

1.

Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG)

2.a)

Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 EStG)

– für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 –

2.b)

Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 9c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG)

– für Veranlagungszeiträume ab 2009 –

3.

Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom , BGBl. 2005 I S. 3682)

4.

Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsor...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank