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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 2291/08 Verk

Gesetze: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1KraftStG § 7 Nr. 1AO § 34InsO § 35InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Altern. InsO § 80 Abs. 1InsO § 313 Abs. 1

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

  1. Die Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Kfz ist unbeschadet einer Freigabe des Fahrzeugs durch den Insolvenzverwalter für die Zeit von der Insolvenzeröffnung bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung aus der Insolvenzmasse zu begleichen.

  2. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit steht der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht entgegen.

Fundstelle(n):
IAAAD-47607

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