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BAG Beschluss v. - 1 ABR 85/08

Gesetze: § 82 Abs 2 S 1 Alt 1 BetrVG, § 82 Abs 2 S 2 BetrVG

Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer ist nach § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG berechtigt, zu einem vom Arbeitgeber initiierten Gespräch über den Inhalt der Tätigkeitsbeschreibung ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, wenn diese Grundlage der Entgeltfindung ist. In diesem Fall betrifft der Gesprächsgegenstand die Berechnung des Arbeitsentgelts iSd. § 82 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BetrVG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2044 Nr. 34
BB 2010 S. 2575 Nr. 42
DB 2010 S. 1646 Nr. 30
NAAAD-47679

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