Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 10 AZR 308/09

Gesetze: BGB § 204; BGB § 209; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (MTV vom ) § 19; Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für die Betriebe der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie im Land Nordrhein-Westfalen (TV 13. Monatseinkommen vom ) § 2

Leitsatz

Leitsatz:

Orientierungssätze:

1. Tarifliche Vorschriften, die auf geltende ohnehin anwendbare Vorschriften verweisen, sind im Zweifel deklaratorisch. Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang kann sich aber der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung ergeben. Der Normierungswille muss im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag gefunden haben.

2. § 19 Nr. 5 MTV regelt konstitutiv die Verjährung von Ansprüchen aus tarifunterworfenen Arbeitsverhältnissen. Ein Anspruch auf Sondervergütung für 2004 nach § 2 Nr. 2.2 TV 13. Monatseinkommen unterliegt deshalb einer zweijährigen Verjährungsfrist beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. § 195 BGB findet keine Anwendung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-47686

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank