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BGH Urteil v. - I ZR 30/08

Gesetze: Nr 2300 RVG-VV, § 12 Abs 1 S 2 UWG

Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen Geschäftsgebühr

Leitsatz

Die für ein Abschlussschreiben (Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung) entstehende Geschäftsgebühr ist im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 RVG-VV zu berechnen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-47687

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