Wettbewerbsverstoß eines Kraftfahrzeughändlers: Begründeter Zweifel an der Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins; Zuwiderhandlung gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei unterlassenen Kraftstoffverbrauchs- und Emissionsangaben in der Zeitungswerbung für einen Neuwagen - Gallardo Spyder
Leitsatz
Gallardo Spyder
1. An das Vorliegen begründeter Zweifel i.S. des § 4 Abs. 4 UKlaG sind strenge Anforderungen zu stellen .
2. Die den Herstellern und Händlern in § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV auferlegte Verpflichtung sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Abschnitt I der Anlage 4 enthalten, stellt eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar .
3. Die gemäß § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV zu gebenden Informationen sind als wesentlich i.S. des § 5a Abs. 2 UWG anzusehen. Ihr Vorenthalten ist geeignet, die durch sie geschützten Interessen der Werbeadressaten wesentlich zu beeinträchtigen .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2010 S. 1560 Nr. 22 MAAAD-47688