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BGH Beschluss v. - II ZR 159/09

Gesetze: § 745 Abs 1 BGB

Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück durch Mehrheitsbeschluss: Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung trotz Unwirksamkeit der Kündigung im Außenverhältnis

Leitsatz

1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann .

2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war .

Fundstelle(n):
DStR 2010 S. 1750 Nr. 34
NJW-RR 2010 S. 1312 Nr. 19
WM 2010 S. 1470 Nr. 31
ZIP 2010 S. 1690 Nr. 35
DAAAD-47691

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