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BGH Urteil v. - VIII ZR 230/09

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 565a Abs 1 BGB vom , Art 229 § 3 Abs 3 BGBEG

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag

Leitsatz

In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:

"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 3431 Nr. 47
ZAAAD-47717

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