Wettbewerbsverstoß: Unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit - Brillenversorgung II
Leitsatz
Brillenversorgung II
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2011 S. 260 Nr. 4 AAAAD-47721