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BGH Beschluss v. - XI ZB 40/09

Gesetze: § 511 Abs 2 ZPO

Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer Medienfondsbeteiligung: Berufungsbeschwer bei begehrter Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung

Leitsatz

1. Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht .

2. Bei der Beurteilung der Berufungsbeschwer kommt dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs neben dem Antrag auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung nicht zu .

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1295 Nr. 18
WM 2010 S. 1673 Nr. 35
WM 2010 S. 1675 Nr. 35
RAAAD-47750

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