Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer Medienfondsbeteiligung: Berufungsbeschwer bei begehrter Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung
Leitsatz
1. Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht .
2. Bei der Beurteilung der Berufungsbeschwer kommt dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs neben dem Antrag auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung nicht zu .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2010 S. 1295 Nr. 18 WM 2010 S. 1673 Nr. 35 WM 2010 S. 1675 Nr. 35 RAAAD-47750