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BGH Urteil v. - VIII ZR 291/09

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 556b Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB

Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen: Berechnung der in Altmietverträgen vereinbarten Mietzahlungsfrist von 3 Werktagen zu Monatsbeginn

Leitsatz

Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom , VIII ZR 129/09) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 2882 Nr. 39
WM 2011 S. 290 Nr. 6
JAAAD-47770

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