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BSG Urteil v. - B 9 VG 1/09 R

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 229 StGB

Opferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - kosmetischer ärztlicher Eingriff - vorsätzliche Körperverletzung - Sichtweise eines verständigen Dritten - Wohl des Patienten

Leitsatz

Ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff ist dann ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG, wenn er aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:290410UB9VG109R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1101 Nr. 15
EAAAD-47789

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