§ 8a GewStG in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetz verfassungsgemäß
Leitsatz
§ 8a GewStG 2002 in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom ist verfassungsgemäß. Die Hinzurechnung des Gewerbeertrags bei den Gesellschaftern nach § 8a GewStG bewirkt zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber Gesellschaftern, deren Tochtergesellschaften keiner niedrigen Gewerbesteuerbelastung unterliegen. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch durch einen sachlichen Grund, nämlich die Verhinderung von (Gewerbe-)"Steueroasen" gerechtfertigt.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1656 Nr. 9 HFR 2010 S. 1322 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2010 S. 680 NAAAD-47854