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BFH Urteil v. - I R 42/09

Gesetze: GewStG § 8a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 76, GG Art. 77

§ 8a GewStG in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetz verfassungsgemäß

Leitsatz

§ 8a GewStG 2002 in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom ist verfassungsgemäß.
Die Hinzurechnung des Gewerbeertrags bei den Gesellschaftern nach § 8a GewStG bewirkt zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber Gesellschaftern, deren Tochtergesellschaften keiner niedrigen Gewerbesteuerbelastung unterliegen. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch durch einen sachlichen Grund, nämlich die Verhinderung von (Gewerbe-)"Steueroasen" gerechtfertigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1656 Nr. 9
HFR 2010 S. 1322 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2010 S. 680
NAAAD-47854

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