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BFH Beschluss v. - IX B 27/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 119 Nr. 6

Keine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung von Tatsachen; Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1654 Nr. 9
QAAAD-47866

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