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BFH Beschluss v. - X R 20/09

Gesetze: FGO § 138, EStG § 6 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 5

Verzicht auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

Leitsatz

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten darf nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit verzichtet werden, wenn die abzugrenzenden Beträge nur von untergeordneter Bedeutung sind und eine unterlassene Abgrenzung das Jahresergebnis nur unwesentlich beeinflussen würde.
Ebenso wie nach § 6 Abs. 2 EStG bei geringwertigen Wirtschaftsgütern auf eine planmäßige Abschreibung nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer verzichtet werden kann, kann auch in Fällen, in denen der Wert des einzelnen Abgrenzungspostens 410€ nicht übersteigt, auf eine Abgrenzung verzichtet werden.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 17/2010 S. 798
BFH/NV 2010 S. 1796 Nr. 10
BFH/PR 2010 S. 417 Nr. 11
DStRE 2010 S. 1036 Nr. 17
EStB 2010 S. 336 Nr. 9
HFR 2010 S. 1216 Nr. 11
KÖSDI 2010 S. 17226 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2010 S. 2931
StC 2010 S. 10 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2010 S. 675
YAAAD-48053

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